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FG Rheinland-Pfalz 20.02.2006 5 K 2443/04, NWB direkt 15/2006 S. 5

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium

Die Frage, ob Aufwendungen für ein (Erst-) Studium in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen stehen, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung einerseits der Beweisschwierigkeiten und andererseits der wirtschaftlichen Gegebenheiten. Aufwendungen für das im Anschluss an die Schulausbildung begonnene Erststudium an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind dem Grunde nach als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalles außer Zweifel steht, dass nach Studienabschluss schnellstmöglich eine abhängige Beschäftigung gesucht wird. Die als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähi...

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