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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2443/04 EFG 2006 S. 1044 Nr. 14

Gesetze: EStG § 9, EStG § 19

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium

Leitsatz

Die Frage, ob Aufwendungen für ein (Erst-) Studium in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen stehen, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung einerseits der Beweisschwierigkeiten und andererseits der wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Aufwendungen für das im Anschluss an die Schulausbildung begonnene Erststudium an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind dem Grunde nach als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalles außer Zweifel steht, dass nach Studienabschluss schnellstmöglich eine abhängige Beschäftigung gesucht wird.

Die als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für das Erststudium sind um die Vergütungsleistungen für ein (Auslands-) Praktikum, das im Rahmen des Studiums durchzuführen ist, zu kürzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1317 Nr. 21
EFG 2006 S. 1044 Nr. 14
WAAAB-81209

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.02.2006 - 5 K 2443/04

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