Das Fahrtenbuch ist für das
jeweilige Kraftfahrzeug zu führen, welches für die private Nutzung
zur Verfügung steht, nicht für die Personen, denen betriebliche
Fahrzeuge auch zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt werden.
Die fehlende Eintragung von Tank- und
Waschfahrten an Samstagen führt zu der Feststellung, das kein
ordnungsgemässes Fahrtenbuch geführt wurde, wenn auch eine private
Nutzung des Firmen Pkw stattfindet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAB-81204
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