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BAG 18.07.1996 8 AZR 127/94

Betriebsübergang; | betriebsbedingte Kündigung bei Rationalisierung (§ 613a BGB)

Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 4 Satz 1 BGB) liegt nicht vor, wenn sie der Rationalisierung (Verkleinerung) des Betriebs zur Verbesserung der Verkaufschancen dient. Ein Rationalisierungsgrund liegt vor, wenn der Betrieb ohne die Rationalisierung stillgelegt werden müßte. Die Rationalisierung ist auch während einer Betriebspause möglich. Der Betriebsinhaber muß nicht beabsichtigen, den Betrieb selbst fortzuführen ().

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