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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2393/02 EFG 2006 S. 1056 Nr. 14

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 S. 3, EStG § 34 Abs. 1

Veräußerung einer Anwartschaft i.S. des § 17 Abs. 1 S. 3 EStG

Leitsatz

Die Veräußerung eines dinglichen Anwartschaftsrechts (hier: Veräußerung einer Call-Option auf Abtretung eines Geschäftsanteils) fällt unter den Begriff der Veräußerung einer Anwartschaft i. S. des § 17 Abs. 1 S. 3 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1260 Nr. 20
EFG 2006 S. 1056 Nr. 14
FAAAB-80769

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.02.2006 - 2 K 2393/02

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