Jörg Manfred Mössner, Siegbert F. Seeger, Klaus von Brocke, Axel Christochowitz, Udo Cremer, Martin Geißer, Dieter Grützner, Peter Haehnel, Bernhard Janssen, Ulrich Koenig, Stefan Kolbe, Cora Leib, Thomas Müller, Bernd Rätke, Christoph Schirp, Hansjürgen Schwarz, Ira Stark, Klaus Stein, Rüdiger Wienbergen, Kay-Michael Wilke

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

2011

ISBN der Online-Version: KK
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40801-7

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Mössner/Seeger, Körperschaftsteuer-Kommentar, herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater , u.a. - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

Schwarz/Müller (Mai 2010)

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Inhaltsübersicht
Rn.
I.
Begriff „Organschaft”
1–4
II.
Rechtsentwicklung
5–14/2
III.
Bedeutung der körperschaftsteuerlichen Organschaft
15–19/2
IV.
Aufbau der gesetzlichen Bestimmungen
20

Erläuterungen

I. Begriff „Organschaft”

1Im Wirtschaftsleben kommt es häufig vor, dass ein einzelnes Unternehmen mehr oder weniger wirtschaftlich unselbständig handelt, obwohl es zivilrechtlich selbständig ist und einen eigenen Rechtsträger darstellt. Die Unternehmensbesteuerung richtet sich grds. nach der zivilrechtlichen Beurteilung. Steuersubjekt ist deshalb – von Ausnahmen abgesehen – jeder zivilrechtlich selbständige Rechtsträger. Dies gilt im Allgemeinen auch für wirtschaftlich abhängige Unternehmen, die z. B. in einen Konzern eingegliedert sind. Daraus resultiert u. a., dass ein steuerlicher Verlustausgleich zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften ausgeschlossen ist (vgl. § 8 Abs. 4 KStG i. V. m. § 10d EStG). Eine Ausnahme hiervon besteht in den Fällen der „Organschaft”.

2Mit „Organschaft” wird ein bestimmter wirtschaftlicher Abhängigkeitstatbestand gekennzeichnet. Ihr wesentliches Merkmal ist die re...

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