Jörg Manfred Mössner, Siegbert F. Seeger, Klaus von Brocke, Axel Christochowitz, Udo Cremer, Martin Geißer, Dieter Grützner, Peter Haehnel, Bernhard Janssen, Ulrich Koenig, Stefan Kolbe, Cora Leib, Thomas Müller, Bernd Rätke, Christoph Schirp, Hansjürgen Schwarz, Ira Stark, Klaus Stein, Rüdiger Wienbergen, Kay-Michael Wilke

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

2011

ISBN der Online-Version: KK
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40801-7

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Mössner/Seeger, Körperschaftsteuer-Kommentar, herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater , u.a. - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 20 Schwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen

Haehnel (Januar 2001)

§ 341e Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze

(1) Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind die im Interesse der Versicherten erlassenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die bei der Berechnung der Rückstellungen zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes und über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den Rückstellungen zu berücksichtigen.

(2) Versicherungstechnische Rückstellungen sind außer in den Fällen der §§ 34lf bis 341h insbesondere zu bilden

  1. für den Teil der Beiträge, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt (Beitragsüberträge);

  2. für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen, soweit die ausschließliche Verwendung der Rückstellung zu diesem Zweck durch Gesetz, Satzung, geschäftsplanmäßige Erklärung oder vertraglic...

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