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StuB Nr. 6 vom Seite 246

Pflichtteil und Unternehmensnachfolge – Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Belastungen

von RAin Heike Hinrichs, Hinrichs Rechtsanwälte, Nürnberg

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er steht Abkömmlingen, Eltern oder Ehegatten, die von der Erbfolge ganz oder teilweise ausgeschlossen wurden, nach dem Gesetz zu und ist nur in sehr begrenzten Fällen ausgeschlossen.

Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist es wichtig, dass gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Gestaltung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Dabei gilt es vor allem, das Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen. Wenn Unternehmen oder Beteiligungen zum Nachlass gehören, entstehen meist Probleme, weil die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigt und/oder weil die Höhe des Pflichtteils streitig ist. Dies kann den Erfolg einer Unternehmensnachfolge hemmen.

I. Bewertung

Zur Feststellung der Höhe des Pflichtteils ist eine Wertermittlung zur Zeit des Erbfalls erforderlich. Grundsätzlich ist der wahre Wert, d. h. der Verkehrswert, des Unternehmens bzw. der Beteiligung zu ermitteln. Das Gesetz gibt keine konkreten Maßstäbe für die Bewertung vor. Die Wertermittlung ist – vielleicht mit Ausnahme von börsennotierten Anteilen – problematisch. Für d...

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