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NWB Nr. 13 vom Seite 997

Neue Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer

Seit August letzten Jahres ist unter dem Az. 1 BvR 1644/05 eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum anhängig (vgl. dazu NWB Beratung aktuell 36/2005 und 6/2006). Eine neue Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 1 BvR 311/06) geht deutlich über die bisherigen Einzelfragen hinaus. Der Beschwerdeführer argumentiert, die Grundsteuer sei als Sonderbelastung nur eines bestimmten Vermögensteils eine „Sonder-Vermögensteuer” für Grundbesitzer und somit unter Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 GG nicht mehr zur rechtfertigen. Die Kritik richtet sich gegen alle drei Stufen der Grundsteuer: Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und Erhebung der Grundsteuer.

Der DStV weist darauf hin, dass bei Einsprüchen gegen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide bzw. bei Herabsetzungs- und Aufhebungsanträgen ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf diese Verfassungsbeschwerde erwirkt werden kann. Bei Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide wird erneut darauf hingewiesen, dass oftmals ein Ruhen des Verfahrens nicht gewährt wird. Ob die neue Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ist derzeit nicht absehbar.S. 998

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