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AG Stuttgart-Bad Cannstatt 29.04.1996 2 C 398/96

Mietrecht; | umlagefähige Kosten der Gartenpflege

Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Zu den Kosten der Gartenpflege gehören Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschl. der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urt. v. - 2 C 398/96, WM 1996, 481).

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