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FG München Urteil v. - 6 K 4421/05 EFG 2006 S. 863 Nr. 12

Gesetze: AO 1977 § 233a Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 233a Abs. 3

Keine Verzinsung nach § 233a AO, wenn die Steuerfestsetzung zu keinem Unterschiedsbetrag führt

Leitsatz

Ergibt sich in einem geänderten Steuerbescheid kein Unterschiedsbetrag im Sinne von § 233a Abs. 3 AO, so ist für eine Zinsfestsetzung kein Raum. Das gilt auch dann, wenn einerseits der Inhalt einer nachgereichten Steuererklärung steuererhöhend zu berücksichtigen ist, andererseits aber auch der Verlustrücktrag aus dem Folgejahr einzubeziehen ist und beides sich im Ergebnis ausgleicht.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1363 Nr. 21
EFG 2006 S. 863 Nr. 12
KÖSDI 2006 S. 15235 Nr. 9
TAAAB-79993

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FG München, Urteil v. 17.01.2006 - 6 K 4421/05

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