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OLG München 30.11.2005 34 Wx 56/05, NWB 12/2006 S. 98

Wohnungseigentum | Anfechtung eines Beschlusses über bauliche Veränderungen bei mangelnder Bestimmtheit

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der eine bauliche Veränderung genehmigt, muss ausreichend bestimmt sein. Die erforderliche Konkretisierung kann sich auch aus sonstigen aus dem Protokoll der Versammlung ersichtlichen Umständen ergeben, z. B. einer als Anlage beigefügten Planskizze. Ist nicht hinreichend erkennbar, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag für nichtig zu erklären ().

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