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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 237/2005 EFG 2006 S. 974 Nr. 13

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Aufwendungen für eine Lärmschutzwand als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für die Kostenbeteiligung an der Errichtung einer Lärmschutzwand vor einem selbstbewohnten Reihenhaus sind nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn auf Grund einer Überschreitung der Lärm-Grenzwerte eine konkrete Gesundheitsgefährdung gegeben ist.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 974 Nr. 13
INF 2006 S. 326 Nr. 9
AAAAB-79580

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.01.2006 - VI 237/2005

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