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Online-Beitrag vom

Zinsscheine

Dr. Friedrich E. Harenberg

Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen

Zinsscheine: Urkunden (Wertpapiere), die ihrem Inhaber einen Zinsanspruch in bestimmter Höhe gewähren. Jeder in einer Urkunde verbrieften Anleihe (effektive Stücke) sind eine bestimmte Anzahl von Zinsscheinen beigefügt. Der fällige Zinsbetrag wird nur gegen Einreichung des Zinsscheins ausgezahlt. Zinsscheine können zusammen mit Anleihe (Schuldverschreibung) oder getrennt davon veräußert werden. Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen ohne die dazugehörige Schuldverschreibung sind beim Veräußerer Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Der Verkauf oder die Einlösung von Zinsscheinen bei einem Kreditinstitut ist kapitalertragsteuerpflichtig.