Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Naumburg 22.11.1995 8 U 16/95

Handelsvertreterrecht; | Erteilung eines Buchauszuges durch den Konkursverwalter

Die Pflicht zur Abrechnung und Erteilung eines Buchauszugs obliegt dem Konkursverwalter und nicht etwa dem Gemeinschuldner (Anschluß an Schlegelberger/Schröder, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn 5e). Der gegenteiligen Ansicht (Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 87c Rn 7; OLG Neustadt, MDR 1965, 298) vermag sich das OLG Naumburg (Urt. v. - 8 U 16/95, NJW-RR 1996, 993) nicht anzuschließen, weil die Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche gem. § 87c HGB Hilfsansprüche des Handelsvertreters zur Ermittlung seines Provisionsanspruchs sind, der im Konkurs gegen den Konkursverwalter zu richten ist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen