Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 23.05.1996 I ZR 122/94

Wettbewerbsrecht; | Fotografieren durch Testpersonen in Geschäftsräumen

Ein Wettbewerbsverein, der in erster Linie im Interesse der Allgemeinheit und insbes. aller Gewerbetreibenden tätig wird, handelt, wenn er Wettbewerbsverstöße verfolgt, auch im Interesse der zu seinen Mitgliedern zählenden Mitbewerber des mutmaßlichen Verletzers und damit zu Zwecken des Wettbewerbs. Das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns ist wettbewerbswidrig. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Aufnahmen von einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und nicht von einem Mitbewerber veranlaßt worden sind ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen