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FG Köln Urteil v. - 4 K 5275/01 EFG 2006 S. 554 Nr. 8

Gesetze: BewG § 146 Abs 7, BewG § 147, BewG § 145 Abs 3 Satz 3, HGB § 253 Abs 1 Satz 2, BewG § 148 Abs 1 Satz 1 und 2

Bewertung:

Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Autowaschstraße auf fremdem Grund und Boden

Leitsatz

Für den Fall, dass der nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG sich ergebende Wert des mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks gegen das Übermaßverbot verstößt, ist eine verfassungskonforme Auslegung des § 148 Abs. 1 BewG geboten, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundstücks in unbebautem Zustand zuzulassen ist (§§ 148 Abs. 1 Satz 2, 146 Abs. 7 BewG analog oder §§ 147 und 145 Abs. 3 Satz 3 BewG analog).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 554 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15123 Nr. 6
YAAAB-78817

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FG Köln, Urteil v. 14.12.2005 - 4 K 5275/01

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