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Zivilrecht; | Folgen der fehlenden Festlegung einer Deckungsgrenze bei einer Globalabtretung
An den VII., VIII. und IX. Zivilsenat hat der XI. Zivilsenat des gem. § 132 Abs. 3 GVG folgende Anfrage gerichtet: Wird an der Rechtsauffassung festgehalten, daß eine Globalabtretung ohne ausdrückliche Festlegung einer Deckungsgrenze nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (VII. Zivilsenat, vgl. z. B. BGH WM 1990, 1326, 1327; WM 1991, 276) bzw. nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (VIII. Zivilsenat, vgl. die Grundsatzentscheidung in BGHZ 109, 240 = NJW 1990, 716 und IX. Zivilsenat, vgl. die Nachweise in BGH WM 1996, 476, 477 = ZIP 1996, 542, 543) ist? Der XI. Zivilsenat möchte der genannten Rechtsprechung nicht folgen. Er hält bereits im Rahmen des § 9 Abs. 1 AGBG formularvertraglich vereinbarte Globalabtretungen auch ohne sog. qualifizierte Freigabeklausel für wirksam. Inzwischen hat der IX. Zivilsenat ...