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FG Sachsen 22.09.2005 2 K 1687/02, NWB direkt 10/2006 S. 3

Gewinnfeststellung bei tschechischen Personengesellschaft für Progressionsvorbehalt

Auch im Anwendungsbereich von DBA (hier: DBA Tschechoslovakei) erfolgt die Qualifikation ausländischer Rechtsgebilde als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ausschließlich nach den Regeln des deutschen Steuerrechts. Ob die betreffende Gesellschaft in ihrem Heimatstaat zivilrechtlich eine juristische Person ist, spielt ebensowenig eine Rolle wie der Umstand, ob sie dort als Kapitalgesellschaft besteuert oder transparent behandelt wird und nur ihre Gesellschafter besteuert werden. Daher sind die Gewinnanteile einer inländischen Personengesellschaft, die sie durch die Beteiligung an einem in Tschechien als Körperschaft besteuerten, aus deutscher Sicht aber als Personengesellschaft zu behandelnden Unternehmen erzielt, zwar nach Art. 7 Abs. 1 DBA Tschechoslovakei in Deutschland steuer...

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