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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 9

Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsform

Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG n.F.

Dr. Thomas Küffner, Steuerberater/Rechtsanwalt, Landshut und Dr. Oliver Zugmaier, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, München

Während nach bisheriger Rechtslage eine Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsform von einer Änderung der Verwendungsumsätze abhing, ist nach § 15a Abs. 7 UStG n.F. eine Vorsteuerberichtigung auch beim Wechsel von und zur Kleinunternehmerregelung sowie von und zur Durchschnittssatzbesteuerung vorzunehmen. Die Neuregelung des § 15a Abs. 7 UStG setzt aber voraus, dass sich durch den Wechsel die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, auch tatsächlich geändert haben.

Bisherige Gesetzesfassung

Bisher ist man davon ausgegangen, dass nur beim Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung (und umgekehrt) allein durch den Wechsel der Besteuerungsform eine Änderung der Verwendungsverhältnisse vorliegt. In anderen Fällen des Wechsels der Besteuerungsform war die Anwendung des § 15a UStG grundsätzlich davon abhängig, dass sich die Verwendungsumsätze aus der Sicht des § 15 Abs. 1a Nr. 1, Abs. 2 und 3 UStG ändern.

Eine Kehrtwende hat der eingeleitet.

Danach ist der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung) eine Ände...

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