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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 4

Bekanntgabe eines Steuerbescheids

Beginn der Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs

Rechtsanwältin Steuerberaterin Sabine Gregier, MBA, Managerin bei PricewaterhouseCoopers im Bereich Private Client Solutions, Düsseldorf

Mit hat der BFH entschieden, dass sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt. In Abgrenzung zu dieser Entscheidung hat der klargestellt, dass eine Verlängerung nicht in Betracht kommt, wenn ein Steuerbescheid mit der Post übermittelt wird und später als drei Tage nach der Absendung in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen wird.

Gesetzliche Bekanntgabefiktion

§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bestimmt, dass ein durch die Post im Inland übermittelter schriftlicher Verwaltungsakt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, es sei denn, er ist nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen. Im letzteren Fall ist für die Bekanntgabe der tatsächliche Zugangszeitpunkt ausschlaggebend. Ab dem Bekanntgabezeitpunkt läuft die Einspruchsfrist von einem Monat.

Einwurf am 4. Tag nach Aufgabe zur Post

In dem jetzt entschiedenen Fall gab das Finanzamt den Steuerbescheid am zur Post, er wurde ...

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