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NWB Nr. 10 vom Seite 743 Fach 3 Seite 13887

Die ertragsteuerliche Behandlung der Realteilung

Mehr Planungssicherheit durch BMF-Anwendungsschreiben

Katja Gragert

Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) wurde die steuerliche Realteilung einer Mitunternehmerschaft in § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG erstmals gesetzlich definiert. Fast sieben Jahre später liegt mit dem BMF-Schreiben v. 28. 2. 2006 - IV B 2 - S 2242 - 6/06 nun endlich eine verbindliche Verwaltungsanweisung zur Realteilung vor, die es in der Mehrzahl der Fälle ermöglicht, Wirtschaftsgüter aus einer Realteilung steuerneutral in ein anderes Betriebsvermögen zu überführen. Nachfolgend werden die Regelungen des BMF-Schreibens im Einzelnen beschrieben und kommentiert.

I. Voraussetzungen der Realteilung

Wichtigste Voraussetzung für die Annahme einer Realteilung ist das Vorliegen einer Betriebsaufgabe auf Ebene der real zu teilenden Personengesellschaft. Dies entspricht den zivilrechtlichen Vorgaben. Durch die Einordnung der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG wird auch steuerrechtlich deutlich, dass die Realteilung ein Sonderfall derS. 744 ansonsten in § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG geregelten Betriebsaufgabe ist. Dieses Tatbestandsmerkmal gewinnt vor allem bei der Abgrenzung der Realteilung zur Aufgabe oder Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sowie bei der Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Personengesellschaft besondere Bedeutung.

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