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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5150/03 EFG 2006 S. 626 Nr. 9

Gesetze: EigZulG § 19 Abs. 1

Nachträglicher Erwerb eines Grundstücks fällt nicht unter das EigZulG

Leitsatz

Der nachträgliche Erwerb eines Grundstücks zum halbierten Verkehrswert, bei schon seit 1989 bestehendem - in der DDR möglichen - Sondereigentum am Gebäude, fällt nicht unter die Begünstigung des EigZulG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 626 Nr. 9
FAAAB-78148

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.06.2004 - 5 K 5150/03

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