Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
11. Aufl.
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VII. Übergang von der Überschussrechnung zu einer anderen Gewinnermittlungsart und umgekehrt
1. Allgemeines
a) Keine Bindung an die Gewinnermittlungsart
741 Die Stpfl. sind an die bei der Betriebseröffnung bzw. bei Beginn der Berufstätigkeit gewählte Gewinnermittlungsart nicht für die ganze Dauer der Einkunftserzielung aus der Gewinneinkunftsart gebunden. Wie die Regelungen der § 4 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG erkennen lassen, geht dasEStG von der Notwendigkeit oder Möglichkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart aus, ohne nähere Bestimmungen zu treffen.
aa) Verpflichtung zum Wechsel
742 Eine Verpflichtung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Der häufigste Fall ist der, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Buchführungspflicht erfüllt werden (§§ 140, 141 AO). Dann sind Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die bisher ihren Gewinn zu Recht oder zu Unrecht ( BStBl II S. 732) durch Überschussrechnung ermittelt haben, zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich verpflichtet. Diese Verpflichtung ist von Beginn des Wj an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingew...