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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 4

Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung

Betriebsprüfungsanordnung nicht notwendigerweise nichtig, weil sie an Scheingesellschaft gerichtet ist

Andrew Miles, PwC Frankfurt

Der Verwaltungsakt der Betriebsprüfungsanordnung an eine erloschene KG ist nach dem trotz falscher Adressierung dann wirksam, wenn der Unternehmer dem Finanzamt zuvor mitgeteilt hat, dass er sein Unternehmen unter der alten Firma als „Schein-KG” weiterhin betreibt.

Geschäftsfortführung als „Scheingesellschaft”

Die ehemalige Komplementärin führte das Unternehmen einer KG ohne Unterbrechung als Einzelunternehmen fort, nachdem die einzige verbliebene Kommanditistin 1992 gestorben war. Sie verwendete im allgemeinen Geschäftsverkehr weiterhin den alten Briefkopf ohne irgendwelche Zusätze oder Hinweise auf das Erlöschen der KG, teilte dem Finanzamt allerdings in einem Erläuterungsblatt zum Jahresabschluss auf den mit, dass es sich bei der Firma ab dem (Todestag der Kommanditistin) um eine „Schein-KG” handle.

Ihr Antrag auf gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit der an die KG gerichteten Betriebsprüfungsanordnung v. für die Jahre 1991-1993 wurde zunächst durch das FG Münster und danach durch den BFH abgewiesen.

Zweifel an Bestimmtheit der Prüfungsanordnung

Ein Verwaltungsakt – also auch eine Betriebsprüfun...

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