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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 1

Gewerbesteuer nach Umwandlung

BFH präzisiert Umfang des gewerbesteuerlichen Veräußerungsgewinns nach Umwandlung

Rechtsanwältin Susanne Schreiber, Manager Mergers & Acquisitions Tax Services, KPMG, München

Wird ein Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Auflösungs- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer. Entsprechendes gilt bei Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder von Personengesellschaftsanteilen. Da der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn bei einem Personenunternehmen anders als bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer unterliegt, soll § 18 Abs. 4 UmwStG eine Umgehung der Gewerbesteuerpflicht durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft vermeiden. Mit dem Umfang des gewerbesteuerlichen Veräußerungsgewinns hat sich der BFH in seinem Urteil v. - X R 6/04 auseinandergesetzt.

Sachverhalt

Der Kläger war Alleingesellschafter einer GmbH und Eigentümer des Betriebsgrund-stücks, das er als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die GmbH vermietete. Mit Wirkung zum wurde die GmbH auf das Einzelunternehmen des Klägers unter Buchwertfortführung verschmolzen. Mit Wirkung S. 2

zum – d. h. innerhalb der 5-Jahresfrist – veräußerte der Kläger sein Einzelunternehmen. Den hierbei realisierten Veräuße...

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