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StuB Nr. 3 vom Seite 118

Anwendung der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze eines Hofladens

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des (BStBl 2002 II S. 701 StuB 2002 S. 355) Folgendes:

Die Grundsätze des Urteils sind auf nach dem ausgeführte Umsätze anzuwenden. Die Umsätze aus der Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte unterliegen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn der Bruttoeinkaufswert dieser Produkte im vorangegangenen Kalenderjahr 20 % des Gesamtumsatzes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.

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