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StuB 3/2006 S. 116

Körperschaftsteuer | Mantelkauf einer GmbH nach § 8 Abs. 4 KStG 1991

(1) Unter der Zuführung neuen Aktivvermögens i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 52/05, EFG 2005 S. 899) die Zuführung neuen Anlage- und neuen Umlaufvermögens zu verstehen. (2) Im Falle eines Branchenwechsels geht die wirtschaftliche Identität der Kapitalgesellschaft verloren, wenn für die neue Tätigkeit überwiegend neu zugeführte Wirtschaftsgüter eingesetzt werden. (3) Für die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft kann der Größenvergleich der früheren und der späteren Tätigkeiten Anhaltspunkte liefern. (4) Selbst bei einer fehlenden Einstellung des Geschäftsbetriebs kann ein dem § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 vergleichbarer Fall vorliegen.NWB SAAAB-52691

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, erwirtschaftete aus der H...

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