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BVerwG 24.05.1996 4 A 39/95

Baurecht; | Entschädigung wegen Wertminderung durch Straßenbau

§ 42 Abs. 2 BImSchG und § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eröffnen keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich aller Vermögensnachteile, welche eine Straßenplanung auslöst. Nicht jede Wertminderung eines Grundstücks, die auf ein staatliches Verhalten zurückzuführen ist, begründet i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich. Bei einem im Außenbereich belegenen Grundstück muß der Eigentümer damit rechnen, daß außerhalb seines Grundstücks öffentliche Verkehrswege gebaut werden ().

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