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BGH 24.01.2006 VII ZB 93/05, NWB 8/2006 S. 69

Prozessrecht | Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Einkommen zum 1. 7. 2005 rechtswirksam

Die Erhöhung der Pfändungsgrenzen zum 1. 7. 2005 ist rechtswirksam. Der in § 850c Abs. 2a ZPO so bezeichnete „Vorjahreszeitraum” umfasst die Zeitspanne, die seit der letzten Feststellung der Pfändungsfreigrenzen verstrichen ist, somit nach der gesetzlichen Anpassungsregelung einen Zweijahreszeitraum. Insofern spielt es keine Rolle, dass der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG, an den die Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen angelehnt ist, zwar zum 1. 1. 2004, nicht aber zum 1. 1. 2005 erhöht wurde ().

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