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FG Niedersachsen 23.01.2006 16 K 12/04, NWB 8/2006 S. 65

Einkommensteuer | Auch Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten Kindergeld

Nach § 62 Abs. 2 EStG in der für 1996 – 2004 geltenden Fassung hat ein Ausländer nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Einen entsprechenden Aufenthaltstitel besaß der Kläger im Streitfall nicht. Es lag in seiner Person lediglich ein Abschiebungshindernis aus humanitären Gründen nach § 53 Abs. 4 AuslG vor. Das FG Niedersachsen hat dem Klagebegehren mit Urteil v. - 16 K 12/04 gleichwohl entsprochen. Hintergrund war eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2004: Das BVerfG hatte die dem § 62 Abs. 2 EStG entsprechende Vorgängervorschrift in § 1 Abs. 3 BKGG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung bis zum gesetzt. Sonst komme das bis zum geltende Recht wieder zur Anwendung, nach ...

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