Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 2975/05 VZr EFG 2006 S. 1299 Nr. 16
Gesetze:
VO (EG) Nr. 1775/2004 Art. 1
VO (EG) Nr. 1260/2001 Art. 15
VO (EG) Nr. 314/2002 Art. 6
VO (EG) Nr. 1140/2003
EGV Art 234 Unterabs. 2
FGO § 74
EuGH-Vorlagebeschluss zur Frage, ob die Verordnung (EG) Nr. 1775/2004 zur Festsetzung von Produktionsabgaben im Zuckersektor
Gültigkeit hat
Leitsatz
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung zu folgenden Fragen ersucht:
1. Ist Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des ausführbaren Überschusses nur die Ausfuhrmengen an Zucker, Isoglucose und Inulinsirup
angesetzt werden dürfen, für die tatsächlich Ausfuhrerstattungen gewährt worden sind?
2. Für den Fall, dass die Frage 1 zu bejahen ist: Ist Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 314/2002 der Kommission vom 20.
Februar 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung im Zuckersektor in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1140/2003
der Kommission vom ungültig?
3. Für den Fall, dass die Frage 1 zu verneinen ist: Ist Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom
über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker dahin auszulegen, dass sowohl bei der Ermittlung des ausführbaren Überschusses
als auch bei der Ermittlung des durchschnittlichen Verlusts je Tonne Zucker sämtliche Ausfuhren anzusetzen sind, auch wenn
für einen Teil dieser Ausfuhren im betreffenden Wirtschaftsjahr keine Ausfuhrerstattungen gewährt worden sind?
4. Für den Fall, dass die Frage 1, 2 oder 3 zu bejahen ist: Ist die Verordnung (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission vom zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2003/04 ungültig?
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1299 Nr. 16 ZAAAB-76945
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.01.2006 - 4 K 2975/05 VZr
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