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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 6851/02 E EFG 2006 S. 657 Nr. 9

Gesetze: EStG § 14 Satz 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 3, BewG § 9 Abs. 2, BewG § 13

Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes bei Betriebsaufgabe

Leitsatz

1. Wenngleich der Verkehrswert landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens vorrangig aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke abzuleiten ist, kann der ergänzende Rückgriff auf die erzielbaren Erträge dann sachgerecht sein, wenn die Vergleichswertmethode mangels einer hinreichenden Anzahl vergleichbarer Flächen mit erheblichen Ungewissheiten verbunden ist.

2. Mangels repräsentativer Vergleichspreise kann daher bei der Aufgabe eines bereits zuvor für 30 Jahre an einen Golfclub zur künftigen Neuerrichtung eines Golfplatzes verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes der Aufgabegewinn in der Weise sachgerecht zu schätzen sein, dass zusätzlich zu dem der landwirtschaftlichen Nutzung entsprechenden Vergleichspreis der Grundstücke der kapitalisierte Wert des Unterschiedsbetrages zwischen der vertraglich vereinbarten und der bei landwirtschaftlicher Nutzung durchschnittlich erzielbaren Pacht berücksichtigt wird.

3. Ist die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung nach Beendigung des Pachtvertrags völlig ungewiss, bleiben die in diesem Fall zu gewärtigenden Rekultivierungsaufwendungen bei der Bemessung des Verkehrswerts außer Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 657 Nr. 9
XAAAB-76924

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2005 - 12 K 6851/02 E

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