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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3423/04 EZ EFG 2006 S. 480 Nr. 7

Gesetze: EigZulG § 5, EigZulG § 11, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Aufhebung des Eigenheimzulagenbescheides wegen nachträglichem Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze

Leitsatz

1. Die Finanzbehörde ist verfahrensrechtlich nicht berechtigt, die Festsetzung der Eigenheimzulage wegen des nachträglichen Bekanntwerdens der Überschreitung der Einkünftegrenze aufzuheben, wenn ihr dies bereits im Zeitpunkt der Schlusszeichnung des Eigenheimzulagenbescheides auf Grund der Angaben der Stpfl. im Eigenheimzulagenantrag bekannt sein musste.

2. In diesem Fall liegt auch dann ein bloßer Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grunde zu legenden Sachverhaltes vor, wenn der objektiv richtige Gesamtbetrag der Einkünfte nicht bereits zum Zeitpunkt der Schlusszeichnung des Eigenheimzulagenbescheides endgültig feststeht (gegen , EFG 2005, 1522).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 480 Nr. 7
INF 2006 S. 203 Nr. 6
TAAAB-76921

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2005 - 11 K 3423/04 EZ

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