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FG München Urteil v. - 1 K 4253/02

Gesetze: AO § 284, AO § 258

Fehlende Kausalität zwischen möglicher Amtspflichtverletzung und späterer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Schlägt ein Vollstreckungsschuldner der Vollstreckungsstelle des FA vor, 1/3 der Steuerrückstände sofort durch Aufnahme eines Darlehens zu begleichen, und scheitert die Darlehensaufnahme daran, dass sich das FA weigert, zuvor eine Haftanordnung aufzuheben, kann der Vollstreckungsschuldner gegen die Rechtmäßigkeit einer (5 Jahre später ergangenen) Aufforderung des FA zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und einer eidesstattlichen Versicherung nicht erfolgreich eine in der Weigerung des FA liegende Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn davon auszugehen ist, dass auch allein die anderen 2/3 der Steuerschulden das FA zum Erlass des Verwaltungsakts berechtigt hätten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-76555

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FG München, Urteil v. 10.08.2005 - 1 K 4253/02

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