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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3165/01

Gesetze: EStG § 31 S. 1EStG § 31 S. 4EStG § 31 S. 5BGB § 1612b

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes

Leitsatz

Nach dem Halbteilungsgrundsatz, auf dem der Familienleistungsausgleich beruht, bestimmt § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG, dass in den Fällen, in denen das Existenzminimum des Kindes durch den Kinderfreibetrag von der Einkommensteuer freigestellt wird, das Kindergeld „im entsprechenden Umfang„ der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen ist. Bei einem Unterhaltspflichtigen, der seine, wenn auch auf Null herabgesetzte, Unterhaltspflicht in vollem Umfang erfüllt hat, ist der Anspruch auf Kindergeld bei der Günstigerprüfung und ggf. auch bei der Hinzurechnung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG stets „in entsprechendem Umfang„, d.h. mit der Hälfte des gesetzlichen Kindergelds anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-76143

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 25.11.2005 - 3 K 3165/01

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