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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 211/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 236VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 239

Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben nur innerhalb der vorgegebenen Fristen

Leitsatz

Ist die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides (hier Einfuhrabgaben auf Pikkup-Fahrzeuge) rechtskräftig festgestellt worden, kommt ein Erlassantrag nur in Betracht, wenn er innerhalb der Frist des Art. 236 Abs. 2 Zollkodex bzw. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex gestellt worden ist. Hat sich außerhalb dieser Fristen die Rechtsauffassung der Zollverwaltung im Sinne der Klägerin geändert, rechtfertigt dies eine Fristverlängerung nicht.

Fundstelle(n):
UAAAB-76134

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.10.2005 - IV 211/04

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