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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 415/02

Gesetze: AO § 110 Abs. 1 S. 1AO § 355 Abs. 1EStG 1997 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b GG Art. 3 Abs. 1

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsirrtum eines Steuerberaters über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Wertpapierspekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998

Leitsatz

Hat ein Steuerberater in Unkenntis des BFH-Verfahrens IX R 62/99, das im Wege der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Nichtigerklärung von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 führte, Einkommensteuerbescheide eines Mandanten für 1997 und 1998, in denen Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften besteuert worden sind, bestandskräftig werden lassen, so ist dieser Rechtsirrtum betreffend die Verfassungwidrigkeit der Norm kein Grund für die spätere Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 870 Nr. 14
XAAAB-76107

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.11.2005 - 1 K 415/02

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