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KSR Nr. 2 vom Seite 11

Getrennte Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern

Finanzverwaltung wendet BFH-Rechtsprechung an

Hans U. Hundt-Eßwein, Dozent an der Bundesfinanzakademie, Berg. Gladbach-Bensberg

Das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ist bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern getrennt zu prüfen. Daher hat die Ungewissheit einer steuerlichen Behandlung bei der Kapitalgesellschaft keine Auswirkung auf die steuerliche Behandlung des jeweiligen Anteilseigners.

Auswirkung der Betriebsprüfung bei einer GmbH auf den Gesellschafter

Häufig werden Betriebsprüfungen bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH durchgeführt, die in der Annahme sog. „verdeckter Gewinnausschüttungen” der Gesellschaft an ihre Anteilseigner münden. Der Anteilseigner muss die verdeckte Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG als Einkünfte aus dem Kapitalvermögen versteuern. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann z. B. vorliegen, wenn bei einer Betriebsprüfung bei der GmbH aufgedeckt wird, dass die Gesellschaft an einen Anteilseigner ein unangemessenes (Geschäftsführer- oder Angestellten-)Gehalt zahlt.

Doch reicht die bloße Übersendung von Betriebsprüfungs-Berichten durch das Betriebsstätten-Finanzamt an das Wohnsitz-Finanzamt nicht aus, um eine Durchbrechung bereits bestandskräftiger Einkommensteuer-Bescheide zu erreichen. Denn die GmbH und ihre Anteilseigner sind verschiedene Rechtssubjekte. Meinun...BStBl 1993 II S. 569BStBl 1987 II S. 508

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