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Wichtiger Grund für eine Auflösung der Gesellschaft
Ein tief greifendes Zerwürfnis von fest gefügt gegeneinander stehenden Gesellschafterblöcken einer GmbH kann dann einen anderen wichtigen Grund für die Auflösung der Gesellschaft i. S. des § 61 Abs. 1 GmbHG darstellen, wenn dadurch eine Verständigung über wesentliche, für die Abklärung des Gesellschaftsvermögens grundlegende Fragen nicht mehr möglich ist. Zur Beendigung der Blockade der Gesellschaft müsste die Auflösung den Gesellschaftern die Chance bieten, das Gesellschaftsunternehmen im Rahmen der Liquidation zu erwerben, um es im neuen Rechtskleid fortzuführen (, GmbHR 2005 S. 428).
Abzugrenzen ist diese Problematik von der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GmbH. Haben sich die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Zwei-Pers...