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Umsatzsteuer; | Pauschbeträge für den Eigenverbrauch (Sachentnahmen)
Das die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch (Sachentnahmen) für die Kj 1996 und 1997 bekanntgemacht. Dabei ist folgendes zu beachten: (1) Die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch werden durch die OFD festgesetzt. (2) Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Stpfl. die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. (3) Diese Regelung dient der Vereinfachung und läßt keine Zu- oder Abschläge wegen individueller persönlicher Eß- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge. (4) Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder von 2 bis 12 Jahren ist die Hälft...