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BVerwG 08.11.2005 10 B 45.05, NWB 5/2006 S. 41

Grundsteuer | Grundsteuerhebung auf betriebliche Grundstücke

Das BVerwG hat in dem Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer auf betriebliche Grundstücke mit Beschluss v. - 10 B 45.05 die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Soweit die Beschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erhebung der Grundsteuer geltend macht, zeige sie nicht auf wie sich hieraus eine für das Revisionsverfahren erhebliche Grundsatzfrage ergeben sollte, obwohl der Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer gegenüber dem Kläger bestandskräftig geworden, Gegenstand des Berufungsverfahrens hingegen allein das Begehren des Klägers auf Erlass der festgesetzten Grundsteuer ist. – Zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer vgl. auch Balke, NWB Beratung aktuell 36/2005.

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