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FG München Urteil v. - 7 K 2699/03 EFG 2006 S. 578 Nr. 8

Gesetze: GewStG 1991 § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG 1991 § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG 1991 § 2 Abs. 2 S. 2

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Organkreis

Leitsatz

1. Allein die Zugehörigkeit der Grundbesitz verwaltenden Gesellschaft zu demselben Organkreis, zu dem auch die den Grundbesitz für ihre gewerblichen Zwecke nutzende Gesellschaft gehört, verleiht letzterer noch nicht die Eigenschaft eines „nutzenden Gesellschafters” im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.

2. Im Hinblick auf die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG ist bei Grundstücksüberlassungen im Organkreis eine bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft berücksichtigte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wieder zu korrigieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1007 Nr. 16
EFG 2006 S. 578 Nr. 8
INF 2006 S. 128 Nr. 4
HAAAB-75418

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FG München, Urteil v. 14.11.2005 - 7 K 2699/03

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