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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 13 V 24/04

Gesetze: StBerG Fassung: 1975-11-04 § 45 Abs. 1 StBerG Fassung: 1975-11-04 § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG Fassung: 1975-11-04 § 41 Abs. 1 FGO§ 69 Abs. 3 FGO§ 69 Abs. 5 S. 1 FGO § 69 Abs. 5 S. 2

Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Bedeutung der Eintragung im Berufsregister

Leitsatz

1. Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer berufsrechtlichen Entscheidung fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn gegen diese Entscheidung Klage erhoben worden ist, da durch die Klageerhebung die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts kraft Gesetzes gehemmt wird.

2. Im Streitfall konnte das Gericht dahingestellt sein lassen, ob es sich der Auffassung anschließen würde, dass ausnahmsweise ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung haben soll, wenn er offensichtlich unzulässig ist.

3. Die Eintragung im Berufsregister hat keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung, von der die Wirksamkeit der Bestellung als Steuerberater oder deren Wegfall nicht abhängig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-75417

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.07.2004 - 13 V 24/04

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