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NWB Nr. 4 vom Seite 277 Fach 27 Seite 6147

Wegeunfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung

Erweiterter Schutz auf Wegen zur und von der Arbeit

Dr. Wolfgang Ricke

Die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (allgemein zu ihr s. ) bietet auch Versicherungsschutz bei Wegeunfällen, d. h. Unfällen auf dem Wege zur und von der Arbeit. Sie haben im Schnitt schwerere Verletzungen mit höheren Leistungen zur Folge. Sie bereiten den Trägern der Unfallversicherung oft besondere Probleme bezüglich der Aufklärung, weil sie außerhalb der Unternehmen eintreten, die Unternehmen selbst also über das Geschehen im Einzelnen weniger gut informiert sind als bei Unfällen im Betriebsbereich. Dennoch sind die Unfallversicherungsträger auf Angaben der Unternehmen zu Tatsachen angewiesen, die für die rechtliche Beurteilung eine Rolle spielen, z. B. zum Beginn oder Ende der Arbeitszeit. Oft müssen sie daher Zusätzliches zur Unfallanzeige erfragen. Hinzu kommt, dass die Fallkonstellationen vielgestaltig und die rechtlichen Beurteilungskriterien für Außenstehende nicht immer leicht zu begreifen sind.

I. Was ist unter Wegen zu verstehen?

Wegeunfälle sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit zu ihrer Aufnahme und nach ihrer Beendung (im Folgenden auch als Arbe...

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