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FG Berlin 31.08.2005 2 K 2295/02, NWB direkt 3/2006 S. 10

Nachträgliche Feststellung von Einheitswerten

Soweit § 132 Abs. 2 Satz 2 BewG darauf abstellt, ob die Einheitswertfeststellung für die Festsetzung einer Steuer erforderlich ist, reicht es aus, dass die Einheitswerte in die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen i. S. des § 179 Abs. 1 AO für andere Steuern als die Grundsteuer eingehen.

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