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FG Münster 31.10.2005 15 V 3498/05 U, NWB direkt 3/2006 S. 8

Pensionspferdehaltung

Pensionspferdehaltungsleistungen an sog. Nichtlandwirte gehören auch dann nicht zu den Leistungen, für die gem. § 24 UStG in seiner gemeinschaftsrechtlichen Auslegung eine Pauschalbesteuerung zugelassen ist, wenn die Pferdehaltung auf eigener Futtergrundlage erfolgt. Leistungen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich auch nicht auf normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen, sind von der Pauschalierung nicht erfasst.

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