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NWB Nr. 3 vom Seite 185 Fach 17 Seite 1999

Betriebswirtschaftliche Softwaresysteme

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung zeit- und kostenintensiver Investitionen in „neue Medien”

Beate Petersen

Mit den Fragestellungen der bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software) hatte sich bereits der Beitrag in beschäftigt und die herrschende Meinung der Betriebsprüfung dargestellt. Nunmehr hat auch das BStBl 2005 I S. 1025 zur Behandlung von Aufwendungen für Investitionen in kosten- und zeitaufwendige EDV-Großprojekte Stellung genommen. Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung ergibt sich nur bezüglich der Nutzungsdauer eine gravierende Abweichung (statt 10 bis 12 Jahre nunmehr grundsätzlich 5 Jahre). Eine differenzierende Betrachtung unternimmt das BMF bei den Punkten Implementierungskosten (Fremdleistungen, Eigenleistungen) und Beginn der Absetzung für Abnutzung. Auf diese Aspekte geht der folgende Beitrag erläuternd ein.

I. Anschaffung

Die erforderliche Implementierung einer erworbenen Standardsoftware führt nach Auffassung des BMF zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Lizenz und somit zu einer Anschaffung derselben (s. dazu unten IV). Fremdleistungen sowie Eigenleistungen sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren (vgl. Petersen,

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