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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2505/01 EFG 2006 S. 268 Nr. 4

Gesetze: EStG § 15

Betreiben einer Amway-Vertretung als Liebhaberei

Leitsatz

1. Der Betrieb einer Amway-Vertretung erweist sich als steuerlich nicht relevante Liebhaberei, wenn über Jahre hinweg ausschließlich Verluste erwirtschaftet und keinerlei Umstrukturierungsmaßnahmen des Betriebes vorgenommen worden sind.

2. Indizien für die Qualifizierung der Tätigkeit als Liebhaberei sind, dass 70 Prozent des Wareneinkaufs als Privatentnahme dem Betrieb entzogen werden, dass Kfz-Kosten in all den Jahren höher sind als der Warenumsatz und dass auch bei geringem Umsatz erhebliche Telefonkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 268 Nr. 4
CAAAB-74413

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.09.2005 - 1 K 2505/01

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