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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 15/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für die Teilnahme einer Religionslehrerin an einer Gruppenreise nach Israel

Leitsatz

1. Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an einer Gruppenreise nach Israel unterliegen nicht dem Werbungskosten-Abzug, wenn die nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung der Reise nicht festgestellt werden kann.

2. Das gilt auch dann, wenn die Reise vom bischöflichen Generalvikariat eines Bistums organisiert und geleitet wird und wenn es sich um einen Lehrer-Fortbildungskurs des Niedersächsischen Landesinstituts für Lehrerfortbildung, Lehrerbildung und Unterrichtsforschung (NLI) mit religionspädagogischen Zielen handelte.

3. Werden nach dem Programm des Studienaufenthaltes im wesentlich allgemein interessierende Veranstaltungen durchgeführt und vorrangig historische Orte, Museen, Ausgrabungen etc. besucht, spricht das gegen die ausschließlich berufliche Veranlassung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-74408

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2004 - 16 K 15/02

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